Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Diese AGB gelten für Beratungs-, Implementierungs- und Betriebsleistungen von BraunZyan im Bereich KI. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1. Geltungsbereich, Rangfolge
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Rangfolge bei Widersprüchen: (1) Angebot/Statement of Work (SoW) inkl. Leistungsbeschreibung, (2) ggf. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), (3) diese AGB, (4) sonstige Anlagen.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet. Der Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Leistungen & Mitwirkung
- Leistungsumfang ergibt sich aus dem SoW (z.B. Workshops, Architektur, Implementierung, Tests, Enablement, Betrieb).
- Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Testdaten bereit und trägt deren Richtigkeit.
- Änderungen am Leistungsumfang erfolgen über schriftliche Change Requests mit Auswirkungen auf Termine und Preise.
4. Termine, Abnahme
Termine sind Plantermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Teilleistungen sind zulässig. Abnahme erfolgt nach Nachweis der Abnahmekriterien im SoW; eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen wesentliche Mängel rügt.
5. Vergütung & Zahlung
- Phasenpreise gemäß Angebot; Fälligkeiten: 30% Anzahlung, 40% Meilenstein, 30% Endabnahme, sofern nicht anders geregelt.
- Preise in EUR zzgl. gesetzlicher USt.; Zahlungsziel 14 Tage netto, sofern nicht anders vereinbart.
- Drittanbietergebühren (z.B. Cloud/LLM, Vektor-DB, Monitoring) sind durchlaufende Posten und zusätzlich vergütungspflichtig.
6. Rechte, Nutzungen, Open Source
- Kundenspezifische Arbeitsergebnisse gehen mit Zahlung der jeweiligen Vergütung in die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte des Kunden über.
- Vorhandene Module, Frameworks und Templates von BraunZyan verbleiben in unserem Eigentum; der Kunde erhält eine projektgebundene, nicht-exklusive Nutzungslizenz.
- Open-Source-Komponenten werden gemäß ihren Lizenzen eingesetzt und dokumentiert.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragserfüllung und schützen sie angemessen. Dies gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind oder unabhängig entwickelt wurden.
8. Datenschutz & Sicherheit
Die Parteien halten anwendbare Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG, TTDSG) ein. Sofern BraunZyan personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine AVV. Sicherheitsmaßnahmen (Least-Privilege, Verschlüsselung, Protokollierung) sind Bestandteil unserer Leistungserbringung.
9. Mängelrechte
Bei Sachmängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder bei wesentlichen Mängeln zurücktreten. Ansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist gilt.
10. Haftung
- Unbeschränkte Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Referenzen & Kommunikation
BraunZyan darf den Kundennamen und das Projekt generell als Referenz (Logo/Name) nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Vertrauliche Inhalte werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
12. Laufzeit, Kündigung
Phasenverträge enden mit Abnahme. Managed-Service-Verträge sind mit 30 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z.B. Ausfälle von Netzen/Cloud-Anbietern, Naturereignisse) verlängern Fristen angemessen. Beide Parteien informieren sich unverzüglich.
14. Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Berlin.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, sofern nicht anders vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).
- Verbraucherschutzrechte (Widerruf) finden keine Anwendung, da ausschließlich B2B.
Stand: